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Verbraucherschutz durch Widerrufsrecht

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Verbraucherschutz durch Widerrufsrecht

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Doch der Reihe nach: Zum Schutz des Verbrauchers hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass der Verbraucher als Darlehensnehmer das Recht haben muss, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss seine Zustimmung zum Darlehensvertrag zu widerrufen. Ein besonderer Grund, der zum Widerruf berechtigt, muss nicht vorliegen. Es reicht also eine einfache unbegründete Erklärung innerhalb der Widerrufsfrist.