Die Verbraucherzentrale Hamburg hat in einer Meldung vom 26. August 2013 darauf hingewiesen, dass sie bei einer Überprüfung von mehr als 300 Kreditverträgen festgestellt hat, dass mehr als zwei Drittel der Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen fehlerhaft sind, so dass die Verbraucher durch Erklärung eines Widerrufs das bestehende Vertragsverhältnis beenden können, ohne die teure Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.