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Widerruf nur nach juristischer Prüfung

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Widerruf nur nach juristischer Prüfung

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„Wir haben natürlich keine pauschale Überprüfung von über 300 Kreditverträgen vorgenommen“ erklärt unser Rechtsanwalt aus Hamburg, „dennoch zeigt die Praxis, dass in vielen Verträgen auch namhafter, großer Kreditinstitute die Vorschriften über die Widerrufsbelehrung nicht eingehalten wurden, so dass der Widerruf der Verträge auch noch heute – Jahre nach Vertragsschluss – möglich ist.“ Vor einer Erklärung des Widerrufs sollte aber unbedingt eine juristische Prüfung vorgenommen werden. Denn durch eine entsprechende Widerrufserklärung wird der Darlehensvertrag rückabgewickelt, so dass der Darlehensnehmer im Falle eines rechtmäßigen Widerrufs auch zeitnah die dann noch bestehende Restschuld aus dem Darlehen tilgen muss. „Insofern sollte zunächst eine genaue juristische Prüfung vorgenommen werden und gegebenenfalls auch schon die neue Finanzierung stehen.“, weist der Rechtsanwalt auf gegebenenfalls drohende Gefahren hin.