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Gesetzliche Pflicht zum Hinweis auf Widerrufsrecht

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Gesetzliche Pflicht zum Hinweis auf Widerrufsrecht

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Das Widerrufsrecht macht allerdings nur dann Sinn, wenn der Verbraucher auch weiß, dass ihm dieses Recht zusteht. Deshalb hat der Gesetzgeber die Kreditinstitute dazu verpflichtet, die Verbraucher unter anderem auf das bestehende Widerrufsrecht ausdrücklich hinzuweisen. Die Widerrufsfrist beginnt erst mit gesetzeskonformer Belehrung des Verbrauchers über das Widerrufsrecht. Wird der Verbraucher über die Möglichkeit und die Voraussetzungen des Widerrufs nicht oder nicht richtig oder nicht vollständig informiert, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Dieses hat zur Folge, dass der Widerruf oftmals auch noch Jahre nach dem Vertragsabschluss erklärt werden kann.