Vor allem aber müssen die Darlehensnehmer sich darauf einstellen, dass die Kreditinstitute nicht sofort kampflos aufgeben. „Auch in eindeutigen Fällen ist in der Regel im Rahmen der außergerichtlichen Korrespondenz der deutliche Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung zur Widerrufsbelehrung erforderlich.“, hat unser Rechtsanwalt aus Köln festgestellt.