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Neue Chance: Der „Widerrufs-Joker“

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Neue Chance: Der „Widerrufs-Joker“

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Über den sogenannten „Widerrufs-Joker“ wurde in den Medien bereits häufiger berichtet. So wies bereits das ARD-Magazin plusminus im Januar 2013 darauf hin, dass viele Kreditinstitute im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss die Darlehensnehmer nur unzureichend oder auch falsch über bestehende Verbraucherschutzrechte informiert haben und hiermit gegen bestehendes Recht verstoßen haben, so dass viele Darlehensverträge auch Jahre nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist durch einfache Erklärung widerrufen werden können. Das Vertragsverhältnis kann hierdurch beendet werden, ohne dass die teure Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist.