Gegen die Möglichkeit entsprechender Umschuldungen haben sich die Kreditinstitute allerdings umfangreich in den Kreditverträgen abgesichert. So ist in den meisten Darlehensverträgen geregelt, dass unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen, eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den Darlehensnehmer erst nach 10 Jahren möglich ist. Auch wirtschaftlich werden dem wechselwilligen Darlehensnehmer vertragliche Hindernisse bei einem Wechsel zum günstigeren Darlehen in den Weg gestellt. So ist im Fall der vorzeitigen ordentlichen Kündigung durch den Darlehensnehmer von diesem an das Kreditinstitut die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Mit dieser Entschädigung soll dem Kreditinstitut ein Ausgleich für die entgangenen Zinsen gewährt werden. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer also trotz Umschuldung die teuren Zinsen zu zahlen hat, so dass ihm die Umschuldung am Ende keinen wirtschaftlichen Vorteil bringt.